Alkoholtester als Zündsperrvorrichtung

Wusstet ihr, dass jedes Neufahrzeug, das ab dem 1. Juli 2026 in der Europäischen Union verkauft wird, ab Werk mit einer Schnittstelle für ein sogenanntes Alcolock ausgestattet sein muss?

Für das Gerät selbst besteht keine Vorschrift, wohl aber für den Anschluss dafür. Vor der Auslieferung muss sowohl eine elektrische Verbindung als auch ein physischer Einbauplatz vorhanden sein.

Der spätere Einsatz ist denkbar einfach: Bei „schwererziehbaren” Verkehrsteilnehmern wird der Einbau verordnet, um vor der Fahrt den Atemalkoholgehalt durch Pusten in das Gerät zu messen. Liegt der gemessene Wert über dem gesetzlichen Grenzwert, startet das Fahrzeug nicht.

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Bei „schwererziehbaren” Verkehrsteilnehmern wird der Einbau verordnet, um vor der Fahrt den Atemalkoholgehalt durch Pusten in das Gerät zu messen.

Und dann drückt er einem freiwilligen Passanten 20 € in die Hand der kurz reinbläst.

Und dann wird sich gewundert, das die immer teurer wieder.

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…und mit was für einer Schnittstelle zum Fahrzeug werden sich gesetzeskonform verhaltene Verkehrsteilnehmer vor der mittlerweile weit verbreiteten Spezies der Poser, Raser, Heizer und Rennfahrer auf öffentlichem Straßenland geschützt?

Schlimm genug, dass es Überlegungen und Umsetzungen zu solchen Überwachungsvorrichtungen geben muss…🤨

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